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   BVerwG, 07.01.1983 - 9 B 3560.80   

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https://dejure.org/1983,6042
BVerwG, 07.01.1983 - 9 B 3560.80 (https://dejure.org/1983,6042)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1983 - 9 B 3560.80 (https://dejure.org/1983,6042)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1983 - 9 B 3560.80 (https://dejure.org/1983,6042)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Mängel bei der Anwendung des § 34 Abs. 1 des Ausländergesetzes (AuslG) a.F. - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Vorenthaltung einer entscheidungserheblichen Beiakte - Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung des Verfahrensmangels der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1983 - 9 B 3560.80
    Hinzu kommt, daß sich auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht berufen kann, wer es unterläßt, sich unter Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluß vom 13. August 1974 - BVerwG 1 CB 11.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 75; vgl. auch BVerfGE 28, 10 [14]).
  • BVerwG, 13.08.1974 - I CB 11.74

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Architektengesetzes (BayArchG) - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1983 - 9 B 3560.80
    Hinzu kommt, daß sich auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht berufen kann, wer es unterläßt, sich unter Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Beschluß vom 13. August 1974 - BVerwG 1 CB 11.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 75; vgl. auch BVerfGE 28, 10 [14]).
  • BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1983 - 9 B 3560.80
    Vielmehr ist dazu auch erforderlich, daß der Kläger substantiiert darlegt, was er ohne die vermeintliche Verletzung seines Anspruchs zusätzlich vorgetragen hätte, inwiefern diese Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten Asylanspruchs geeignet gewesen wären und demgemäß die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. z.B. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84 sowie Beschluß vom 26. März 1982 - BVerwG 9 B 13403.81 -).
  • BVerwG, 13.09.1983 - 9 B 2185.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dem Beschwerdevortrag fehlen die bei der Gehörsrüge nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlichen Ausführungen, was ohne die vermeintliche Verletzung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern das unterbliebene Vorbringen zur Klärung des geltend gemachten Anspruches hätte beitragen können (vgl. dazu Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84 sowie Beschluß vom 7. Januar 1983 - BVerwG 9 B 3560.80 -).
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